Der AVGS kann regional und zeitlich befristet werden, gilt aber in der Regel für bis zu 6 Monate, solange keine Umstände eintreten, die einen Wegfall der Anspruchsgrundlage begründen (z. B. Arbeitsaufnahme, Wechsel von Arbeitslosengeld I in Arbeitslosengeld II oder Beendigung der Arbeitssuche).